Gutachten und Auditierungen

Gut­achten und Au­di­tie­rungenGut­achten und Au­di­tie­rungenUn­ter­su­chungen zur begründeten Dar­stel­lung von Er­fah­rungen und die Ablei­tung von Schluss­fol­ge­rungen für die tatsäch­liche Be­wer­tung und Be­ur­tei­lung eines Zu­stands oder eines Ge­sche­hens, ausgeführt durch spe­ziell ge­schulte Ex­perten. Bei einer Au­di­tie­rung (einem Audit) werden zusätz­liche spe­zi­fi­sche An­for­de­rungen und Richt­li­nien her­an­ge­zogen.

 
ob­jektiv, unabhängig, un­par­tei­isch, verständ­lich und auf Basis neuster Er­kennt­nisse
Wir und un­sere Sach­verständige bzw. Gut­achter haben fol­gendes Verständnis von un­serer Auf­gabe: ein Un­ter­nehmen bzw. einen vor­lie­genden Sach­ver­halt unabhängig, un­par­tei­isch und ob­jektiv zu be­ur­teilen oder zu be­werten sowie die Er­geb­nisse für je­der­mann verständ­lich dar­zu­legen.

Die Be­gut­ach­tung bzw. die Au­di­tie­rung findet dabei auf Basis neuester tech­ni­scher, or­ga­ni­sa­to­ri­scher und recht­li­cher Er­kennt­nisse statt und durch qua­li­fi­zierte und ak­kre­di­tiere Au­di­toren und Gut­achter. Neben der An­wen­dung ak­tu­eller Normen und Er­geb­nisse sind Kor­rekt­heit, Dis­kre­tion, Ver­schwie­gen­heit un­ab­ding­bare Be­stand­teile un­serer Ar­beit.

Un­sere qua­li­fi­zierten Da­ten­schutz-Gut­achten und -Au­dits – geschäftsfördernd und ver­trau­ens­fes­ti­gend

Im Be­reich Da­ten­schutz und Da­ten­si­cher­heit bieten wir Ihnen – in Ko­ope­ra­tion mit un­seren Au­di­toren – die Möglich­keit, Ihr Un­ter­nehmen auf den si­cheren und kor­rekten Um­gang mit per­so­nen­be­zo­genen Daten prüfen zu lassen. Diese Prüfung er­folgt im Rahmen eines Au­dits und schließt mit einem qua­li­fi­zierten Gut­achten ab, wel­ches auch Kor­rektur-, Ver­bes­se­rungs- und Vor­beu­gungsmaßnahmen bein­haltet.

Durch eine Au­di­tie­rung im Be­reich Da­ten­schutz und Da­ten­si­cher­heit können Sie Ihren Geschäfts­part­nern und Kunden ver­deut­li­chen und be­legen, dass Sie den Um­gang mit den Ihnen an­ver­trauten per­so­nen­be­zo­genen Daten als ver­ant­wor­tungs­volle Auf­gabe be­trachten und dabei die ge­setz­li­chen Be­stim­mungen ein­halten.

Ei­gens kon­zi­pierter Prüfka­talog gewähr­leistet ganz­heit­liche Prüfung – wis­sen­schaft­lich be­gleitet

Bei un­seren Gut­achten und Au­di­tie­rungen kommt ein Prüfka­talog zum Ein­satz, der – neben tech­ni­schen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Maßnahmen – auch Ihre Pro­zesse bei der Überprüfung von da­ten­schutz­recht­li­chen Be­stim­mungen berück­sich­tigt. Dieses Kon­zept ori­en­tiert sich an den re­le­vanten Ab­schnitten der in­ter­na­tio­nalen Norm ISO 27001 und gewähr­leistet eine ganz­heit­liche Prüfung des Da­ten­schutzes. Das Kon­zept wurde für das In­stitut für or­ga­ni­sa­to­ri­sche In­for­ma­ti­ons­sys­teme ent­wi­ckelt und wird ständig durch un­seren Wis­sen­schaft­li­chen Beirat geprüft bzw. an­ge­passt.

Durch eine Au­di­tie­rung im Be­reich Da­ten­schutz und Da­ten­si­cher­heit er­geben sich zahl­reiche Vor­teile:

Vor­teile einer Au­di­tie­rung im Be­reich Da­ten­schutz und Da­ten­si­cher­heit:
  • Nach­weis über die Ein­hal­tung ge­setz­li­cher Da­ten­schutz­an­for­de­rungen (Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz bzw. Lan­des­da­ten­schutz­ge­setz, ge­ge­be­nen­falls ergänzt um spe­zi­fi­sche Bran­chen­re­ge­lungen)
  • Fes­ti­gung des Ver­trauens Ihrer Kunden bzw. Geschäfts­partner
  • Wett­be­werbs­vor­teile und Ima­ge­pflege durch die proak­tive Kom­mu­ni­ka­tion der Au­di­tie­rung
  • Er­lan­gung eines Güte­sie­gels einer ex­ternen und unabhängigen In­sti­tu­tion (siehe hierzu un­sere Zer­ti­fi­zie­rungen)

Da­ten­schutz-Gut­achten und -Audit – Vor­aus­set­zung zu einer Zer­ti­fi­zie­rung

inois-zert-ds-160-160px-transparentUn­ter­nehmen, die be­legbar ihre An­stren­gungen und Er­folge im Be­reich Da­ten­schutz nach­weisen können und sich einer er­folg­reich einer Da­ten­schutz-Au­di­tie­rung un­ter­zogen haben, bietet das In­stitut für or­ga­ni­sa­to­ri­sche In­for­ma­ti­ons­sys­teme (inois) eine Da­ten­schutz-Zer­ti­fi­zie­rung an. Er­fahren Sie mehr zu der von uns an­ge­bo­tenen Zer­ti­fi­zie­rung, als wer­be­wirk­same und geschäftsfördernde Ant­wort auf das ge­stie­gene Da­ten­schutz­be­wusst­sein, mit der Sie Ihre An­stren­gungen und Aufwände nach­weis­lich be­legen können.

Da­neben lassen sich aber auch wei­tere Vor­teile durch eine Au­di­tie­rung iden­ti­fi­zieren, die mit­telbar auch als Wett­be­werbs­vor­teile an­zu­sehen sind:

  • Fest­stel­lung des ei­genen Ni­veaus hin­sicht­lich des Da­ten­schutzes und der Da­ten­si­cher­heit sowie Iden­ti­fi­ka­tion von Ver­bes­se­rungsmaßnahmen
  • Ein­bet­tung des Da­ten­schutzes in ein un­ter­neh­mens­weites Ma­na­ge­ment­system, um kon­ti­nu­ier­liche Ver­bes­se­rungen zu fördern
  • Förde­rung der Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit und damit Ver­bes­se­rung des Be­triebs­klimas
  • Vor­beu­gung von Bußgel­dern wegen Verstößen gegen ge­setz­liche Be­stim­mungen
  • Un­terstützung Ihres in­ternen bzw. ex­ternen Da­ten­schutz­be­auf­tragten

Wei­tere qua­li­fi­zierte Gut­achten

Darüber hinaus bieten wir auch qua­li­fi­zierte Gut­achten zu fol­genden Sach­ver­halten an:

  • Tech­ni­sche Me­dia­tion
  • Wert- und Schieds­gut­achten
  • Mängel­be­ur­tei­lungen
  • Be­wer­tung von IT- / EDV-Sys­temen

In­ter­esse / Fragen?

Haben Sie In­ter­esse an einer Au­di­tie­rung oder an einer Zer­ti­fi­zie­rung? Benötigen Sie wei­tere In­for­ma­tionen oder su­chen Sie einen verläss­li­chen, ob­jek­tiven und kom­pe­tenten Gut­achter? Spre­chen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kon­takt­for­mular.
 

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Heute schon tun, woran andere erst morgen denken – denn nur beständig ist der Wandel.

Heraklit, 450 v. Chr.